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Siehe auch muslimische Schüler Koedukation Kopftuch  Ramadan


Islamische Feiertage 2005 bis 2007 Fundstelle: NBI.MBWFK.Schl.-H. 2005 S. 203
Islamische Feiertage 2004/05  

Bekanntgabe des Erlasses des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein zur Regelung islamischer Feiertage in der Zeit vom 1. September 2005 bis 31. Dezember 2007

 - StK 324 - 3451.0-2 vom 12. Juli 2005
(NBI.MBF.Schl.-H. 2005 S. 203)

 (1) Die nachstehend aufgeführten islamischen Feiertage sind kirchliche Feiertage im Sinne der §§ 1 und 2 Abs. 3 des Gesetzes über Sonn‑ und Feiertage (GVOBl. Schl.-H. 2004 S. 213) und entsprechend geschützt.

 

Islamische Feiertage

2005

2006

2007

 

Opferfest

 

 

 

 

10.01.

 

20.12.

Fastenbrechenfest

03.11.

24.10.

13.10.

 

(2) Gem. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage ist den bekenntniszugehörigen Schülerinnen und Schülern und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - sofern betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen - Gelegenheit zu geben, diese Feiertage zu begehen.

(3) Dieser Erlass tritt am 1. September 2005 in Kraft.


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Information für die Kultusministerien
Deutscher islamwissenschaftlicher
Ausschuss der Neumonde (DIWAN)

Islamische Feiertage 2004/051


Mit Beginn des neuen Jahres möchten wir Ihnen gerne die Daten der islamischen Feste und der festlichen Anlässe bekannt geben.

I.

1. Das Opferfest: 21.Januar 2005

Arabisch „Idul Adba", Türkisch „Kurban Bayrami", auch das große Fest genannt. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest.

2. Das Fastenbrechenfest: 14.November 2004

Arabisch „Idul Fitr", Türkisch „Seker Bayrami", auch Ramadanfest, das kleine Fest, Dankfest und Süßigkeitsfest genannt
Idul Fitr wird als Abschluss des Fastenmonats Ramadan gefeiert (s. u.).

II.

Diese beiden Feste sind unumstritten und für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und gelten als die eigentlichen Feste im Islam. Sie richten sich nach dem islamischen Mondkalender.

Ihre Festlegung und Umrechnung auf den Gregorianischen Kalender wird bei manchen Rechtsschulen nicht nur von der astronomischen Rechnung, sondern auch von der eigentlichen Sichtung des Neumondes abhängig gemacht, Dies führt dazu, dass die genaue Festlegung besonders beim Ramadanfest manchmal erst am Vorabend des Festes möglich ist. Geographische Gegebenheiten können auch dazu führen, dass die Festlegung des Festes in den verschiedenen Islamischen Ländern um einen Tag variiert.

III. Das Fasten

1. Anfang des Fastenmonats Ramadan voraussichtlich 15. Oktober 2004
2. Letzter Ramadantag voraussichtlich: 13. November 2004
3. Die Fastenzeit beginnt täglich bei der Morgendämmerung und endet beim Sonnenuntergang und beträgt dieses Jahr täglich ca. 10 Stunden (von ca. 6.00 bis 16.30 Uhr).
4. Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr sind tagsüber während der Fastenzeit nicht erlaubt.
5. Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechtsreife, diese wird für Mädchen durch die erste Monatsblutung und für Jungen durch den ersten Samenerguss festgelegt. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige Fasten erwünscht,
6. Alte, kranke und schwache Menschen, sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit.


IV. Sonstige festliche Anlässe

1. Das islamische Neujahr (1426 n.H,2): 10. Februar 2005
2. Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses); 19. Februar 2005
3. Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad) 21. April 2005

Diese festlichen Anlässe haben keinen einheitlichen Charakter im theologischen Sinne, werden jedoch von manchen islamischen Rechtsschulen und Völkern als Feste betrachtet.

Eschweiler, den 15. September 2004

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1Alle Daten wurden von Prof. Dr. M. Hawari (Islamisches Zentrum Aachen) nach den Beschlüssen der Internationalen islamischen Gutachterräte in Mekka und Istanbul berechnet.

2 Nach Hidschra, d. h. nach der Auswanderung des Propheten Muhammad von Mekka nach Medina im Jahre 622 n. Chr. (Beginn der islamischen Zeitrechnung)


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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein