Siehe auch muslimische Schüler Koedukation Kopftuch Ramadan |
| Islamische Feiertage 2005 bis 2007 | Fundstelle: NBI.MBWFK.Schl.-H. 2005 S. 203 |
| Islamische Feiertage 2004/05 |
| Bekanntgabe des Erlasses des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein zur Regelung islamischer Feiertage in der Zeit vom 1. September 2005 bis 31. Dezember 2007 | ||||||||||||
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- StK
324 - 3451.0-2 vom 12. Juli 2005 (1) Die nachstehend aufgeführten islamischen Feiertage sind kirchliche Feiertage im Sinne der §§ 1 und 2 Abs. 3 des Gesetzes über Sonn‑ und Feiertage (GVOBl. Schl.-H. 2004 S. 213) und entsprechend geschützt.
(2) Gem. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage ist den bekenntniszugehörigen Schülerinnen und Schülern und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - sofern betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen - Gelegenheit zu geben, diese Feiertage zu begehen. (3) Dieser Erlass tritt am 1. September 2005 in Kraft. |
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Information
für die Kultusministerien Deutscher islamwissenschaftlicher Ausschuss der Neumonde (DIWAN) Islamische Feiertage 2004/051 |
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1. Das Opferfest:
21.Januar 2005 II.
------------------------------------------------------------------------------------------------ 1Alle Daten wurden von Prof. Dr. M. Hawari (Islamisches Zentrum Aachen) nach den Beschlüssen der Internationalen islamischen Gutachterräte in Mekka und Istanbul berechnet. 2 Nach Hidschra, d. h. nach der Auswanderung des Propheten Muhammad von Mekka nach Medina im Jahre 622 n. Chr. (Beginn der islamischen Zeitrechnung) |
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