Jugendschutzgesetz  Gesetze Seite drucken

Komplettfassung des Jugendschutzgesetzes als pdf-Datei
  Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 G v. 31.10.2008 I 2149

Änderung des Jugendschutzgesetzes:

Durch das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 wird unter anderem das Jugendschutzgesetz geändert. Zum 1. September diesen Jahres wird die Altersgrenze zur Abgabe von Tabakwaren in Gaststätten, Verkaufsstellen und in der Öffentlichkeit an Jugendliche angehoben. So dürfen Tabakwaren nur noch an Personen abgegeben werden, die anders als bisher das 16., nun das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Gaststätten und in der Öffentlichkeit nicht mehr rauchen.

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