Rechtsmittel 

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Siehe auch gerichtliche Verfügungen !

Fehlende Rechtsmittelbelehrung siehe unter § 57 ff VwGO !

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Schule Widerspruch einlegen.

Rechtsmittelbelehrung gegen den sofortigen Vollzug:
Gegen die sofortige Vollziehung kann nach Einlegung des Widerspruchs ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig gestellt werden.

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Anm.: Eine interessante Materie!


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein