| Rechtsmittel |
Siehe auch gerichtliche Verfügungen !
Fehlende Rechtsmittelbelehrung siehe unter § 57 ff VwGO !
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder
zur Niederschrift bei der Schule Widerspruch einlegen.
Rechtsmittelbelehrung gegen den sofortigen Vollzug:
Gegen die sofortige Vollziehung kann nach Einlegung des Widerspruchs ein Antrag auf
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim
schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig
gestellt werden.
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Anm.: Eine interessante Materie!